N wie Notausstiegsfenster (Bauelemente-ABC)
Notausstiegsfenster können Leben retten und zwar dann, wenn die Flucht durchs Treppenhaus nicht mehr möglich ist. Zum Beispiel, wenn ein Brand auf einer oder mehreren Ebenen den Weg zu den Notausgängen versperrt. Diese Art von Fenster dienen demnach als zweiter Rettungsweg. Sobald eine Wohnung, Arztpraxis oder eine ähnliche Nutzungseinheit über mindestens einen Aufenthaltsraum verfügt, ist ein solcher obligatorisch. Das Gleiche gilt für Gebäude ab einer Höhe von 22 Metern, die keinen Sicherheitstreppenraum oder entsprechende bauliche Rettungswege besitzen. Bei dem zweiten Rettungsweg muss es sich zwar nicht zwingend um ein Notausstiegsfenster handeln, häufig sind diese jedoch die beste Lösung.
Festgelegte Maße sorgen für Sicherheit
Bei der Planung gibt es ein paar Dinge zu beachten. So gilt bei der Fensteröffnung ein Mindestmaß von 1,20 Metern in der Höhe und 90 Zentimetern in der Breite. Dachfenster müssen einen Öffnungswinkel von 180 Grad mitbringen. Eine etwaige Brüstung darf maximal 1,20 Meter hoch sein. Falls nötig, muss mit einem Podest, einer Treppe, Steigeisen, Haltestangen oder Ähnlichem dafür gesorgt werden, dass Flüchtende dieses Hindernis leicht überwinden können.
Individuell konfigurierbar
Davon abgesehen handelt es sich bei Notausstiegfenstern um normale Fenster, die ganz nach persönlichem Geschmack und Gebäudestil gestaltet werden können. Sie bringen auch alle relevanten energetischen Ausstattungsmerkmale mit. Eine Einschränkung gibt es jedoch: Notausstieg dürfen nicht abschließbar sein.