Als Mieter Zimmertüren streichen oder austauschen: Was ist erlaubt?
Als Besitzer einer Immobilie ist er Austausch von Bauelementen wie Türen kein Problem. Auch kann man nach Lust und Laune Veränderungen vornehmen und die Türen zum Beispiel in einer anderen Farbe streichen, ihnen neue Klinken geben und Ähnliches. Doch was ist, wenn das Zuhause gemietet ist und gewisse Dinge nicht gefallen oder nicht zum persönlichen Stil passen? Auch dann sind Veränderungen möglich und erlaubt.
In welchen Farben streichen?
Rot, Gelb oder Schwarz? Farbgeschmäcker sind verschieden, dennoch dürfen Vermieter nicht vorschreiben, wie die Türen und Zargen ihrer Mieter auszusehen haben. Letztere dürfen die Elemente in jedweder Couleur streichen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. Allerdings lohnt ein Blick in den Mietvertrag. Wenn dort vereinbart wurde, dass die Wohnung in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden muss, müssen die gestrichene Türen wieder ihren alten Ton zurückerhalten. Das kann mitunter recht aufwendig sein, besonders wenn dunkle oder sehr knallige Farben durch helle Töne oder klassisches Weiß ersetzt werden müssen.
Türen austauschen ist immer möglich
Eine Alternative ist es, die Türen einfach durch eine Variante auszutauschen, die besser gefällt. Da Türen und Zargen genormt sind, ist dies ohne große Probleme möglich. Aber auch für Sonderformate, wie sie manchmal in Altbauwohnungen vorkommen, lassen sich passende Türen finden. Auch das Anfertigen lassen von Wunschtüren in individuellen Optiken ist möglich. Die alten Türblätter verwahrt man am besten an einem Ort, wo sie vor Sonneneinstrahlung und Feuchtigkeit geschützt sind. Steht dann irgendwann der Auszug an, kann man die selbst erstandenen Bauelemente einfach aushängen und durch die zur Mietsache gehörenden Türen ersetzen.
Kleine Veränderung, große Wirkung
Manchmal reichen auch ein paar kleine Veränderungen, damit das Zuhause gefällt. So beeinflussen Türklinken und Knäufe die Optik einer Tür stark. Sie lassen sich ganz einfach austauschen, ohne dass es einer Erlaubnis durch den Vermieter bedarf. Jedoch empfiehlt es sich auch hier, die ursprünglichen Drücker- und Knopfsets zu verwahren, um sie beim Auszug zurückbauen zu können.