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Barrierefreiheit

Irgendwann im Leben wird Barrierefreiheit für jeden ein Thema. Spätestens im Alter, wenn sie einem dem Alltag erleichtert und ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause ermöglicht. Aber auch schon vorher können Situationen entstehen, in denen man für fehlende Schwellen und breitere Durchgänge dankbar ist. Zum Beispiel nach einem Unfall, wenn man sich eine Zeit lang nur auf Krücken oder im Rollstuhl fortbewegen kann. Auch in der Schwangerschaft und mit Kleinkindern machen barrierefrei gestaltete Wohnräume das Leben leichter. Das gilt natürlich auch für all jene, die sich tagtäglich mit Rollstuhl, Rollator und Co. fortbewegen. Damit die verschiedenen Ansprüche, die ein barrierefreies Umfeld erfordert, möglichst einheitlich erfüllt werden können, gibt es Normen, die bei der Planung und Installation von Türen und Fenster beachtet werden müssen. Festgeschrieben sind sie unter anderem in der DIN 18040.

Haustüren und Zimmertüren

  • Laut Vorgabe muss die Breite einer Haustür 90 bis 100 cm betragen, um als barrierefrei zu gelten. Erst dann ist sichergestellt, dass Menschen im Rollstuhl problemlos hindurch kommen.
  • Ab einer Höhe von mindesten 210 cm können außerdem auch große Personen den Durchgang ungehindert passieren.
  • Der Türgriff muss so positioniert werden, dass kleine Menschen und solche, die im Rollstuhl sitzen, ihn problemlos erreichen können. Das ist in der Regel in eine Höhe von 85 über dem Boden der Fall.
  • Am besten eignet sich Türdrücker oder -klinken, da sie mit wenig Kraft in der Hand bedient werden können. Drehknäufe sind dagegen weniger empfehlenswert. Zudem können die Bauelemente mit speziellen Bedienmomenten ausgestattet werden, die den Kraftaufwand beim Öffnen und Schließen verringern. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Tür über einen Schalter öffnen zu lassen, die sich dann jedoch in der Nähe der Haustür befinden sollte.
  • Ebenfalls auf einer für Rollstuhlfahrer und kleine Menschen bequem zu erreichenden Höhe muss der Türspion angebracht werden, sofern ein solcher gewünscht ist.
  • Schwellen sollten soweit es geht, vermieden werden. Ist das technisch nicht komplett umsetzbar, dürfen sie nur maximal 2 cm hoch sein.

Terrassentüren

Für Terrassentüren gelten die gleichen Eckdaten wie für alle anderen Türen. Besonders oft muss hier jedoch der Übergang zwischen Wohnraum und Terrasse, Balkon oder Garten ausgeglichen werden. Die einfachste Lösung: Spezielle, nachrüstbare Schienen, die so konstruiert sind, dass sie Zugluft und Wärmeverlust verhindern. Auch sie sind genormt, sodass sie die Funktionen moderner Energiespartüren und -Fenster nicht beeinträchtigen.

Fenster

Bei Fenster gibt es bezüglich der Höhe und Breite keine besonderen Vorgaben. Da ein Fenster jedoch nicht nur zum Lüften und als Lichteinlass dient, sondern auch den Blick nach draußen ermöglichen soll, sollte es so gesetzt sein, dass Menschen im Rollstuhl oder mit einer kleineren Körpergröße problemlos hindurchsehen können. Niedrige Fensterbänke oder bodentiefe Fenster sind dafür optimal. Darüber hinaus müssen auch hier die Griffe leicht zu erreichen und deshalb tiefer gesetzt sein. Oder man entscheidet sich für elektrische Öffner.

Planung und Umsetzung vom Fachmann

Neben den genannten Punkten gibt es zahlreiche weitere Aspekte, die bei barrierefreie Fenster und Türen beachtet werden müssen. Der individuelle Schwenk- und Drehbereich der Türblätter beispielsweise. Sprechen Sie deshalb am besten einen Fachmann an, der sie bei der Planung professionell unterstützt.

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