Was tun, wenn die Scheibe reißt?
Jahrelang passiert nichts und dann plötzlich: ein seltsames Geräusch, während sich gleichzeitig ein feiner Riss über die Scheibe ausbreitet, der Schritt für Schritt voranschreitet. Die Gründe für das Auftreten eines Glasbruchs sind vielfältig und müssen nicht immer mit starker Gewalteinwirkung oder einem offensichtlichen Einwirken auf die Scheibe zu tun haben. Je nachdem wie ein solcher Schaden entsteht, sind auch unterschiedliche Versicherungen für eine Regulierung zuständig.
Wie Glasbruch entstehen kann
Beim thermischen Glasbruch beispielsweise entsteht ein Sprung durch Temperaturdifferenzen. Dazu braucht nur ein Kissen an die Scheibe gelehnt sein oder sich ein Aufkleber darauf befinden. Wird diese Stelle dann durch die Sonne aufgeheizt, kann die Spannung so groß werden, dass das Glas reißt. Auch punktuelle Stöße oder Druck im Randbereich können zu Glasbruch führen. Offensichtlicher ist der Verursacher, wenn beispielsweise ein Ball gegen die Scheibe fliegt. Auch dagegen fliegende Vögel können in ungünstigen Fällen einen Glasbruch verursachen, ebenso wie Sturm oder Hagel.
Erste Hilfe bei einer kaputten Scheibe
Wer einen Riss in der Scheibe entdeckt, sollte sofort seinen Vermieter oder seine zuständige Versicherung informieren. Als Nächstes gilt es, das Ausmaß des Schadens festzustellen. Ist das Glas zu Bruch gegangen, sollte man die entstandene Öffnung abdecken. Dafür eignet sich feste Folie, Plane oder auch eine Sperrholzplatte. Diese Maßnahmen helfen dabei, Kälte und Wind aus dem Wohnraum herauszuhalten. Ein schnellstmöglicher Austausch durch einen Fachbetrieb ist in diesem Fall oberstes Gebot, denn neben dem möglichen Eindringen von Feuchtigkeit und Kälte ist ein solcher Schaden auch ein willkommenes Eingangstor für Einbrecher.
Handelt es sich um einen Riss, sollte der Fachmann zwar auch zeitig hinzugerufen werden, dauert dies aber ein paar Tage, ist es nicht ganz so schlimm. Dies ist natürlich auch abhängig davon, wie weit der Sprung fortgeschritten ist beziehungsweise wie schnell er sich vergrößert. Um ganz sicher zu gehen, kann man bis zum Besuch des Fachbetriebs ein kräftiges, helles bis durchsichtiges Klebeband beidseitig über den Riss kleben. Dies kann das Voranschreiten verlangsamen. Das sollte jedoch keine Dauerlösung sein, da sich der Schaden so nicht komplett aufhalten lässt. Mögliche Verzweigungen oder das plötzliche Durchbrechen der gesamten Scheibe sind jederzeit möglich.
Welche Versicherung zahlt?
In Sachen Kostenübernahme kommt es darauf an, wie der Schaden entstanden ist und wer ihn verursacht hat. Im Fall des dagegen getretenen Fußballs durch die Nachbarskinder oder einen mit Schwung an die Scheibe gestoßenen Stuhl durch einen Besucher, ist er durch Dritte entstanden. In so einem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Verursachers den Austausch.
Wurde der Schaden selbst verursacht, ist die eigene Versicherung der richtige Ansprechpartner. Allerdings kommt es darauf an, ob Glasschäden in der Police auch mit abgedeckt sind. Manche Haftpflichtversicherungen haben dies inklusive, bei anderen muss man im Vorfeld eine zusätzliche Glasversicherung abgeschlossen haben.
Ist der Verursacher unklar bzw ist er durch höhere Gewalt entstanden, muss sich der Vermieter um die Regulierung kümmern. Er kann den Schaden bei seiner Gebäudeversicherung anzeigen. Sind Sie selbst der Hausbesitzer, führt auch Sie der Weg zu Ihrem Ansprechpartner bei der Gebäudeversicherung. Unter Schäden, die in den Bereich „Höhere Gewalt“ fallen, gehören Sturm- und Hagelschäden ebenso wie solche, die bei Sturm verursacht werden (z.B. wenn etwas gegen die Scheibe geschleudert wird, aber auch die genannten Risse durch Temperaturschwankungen. Hinzu kommen Materialermüdung oder Montagefehler. Auch diese können zu kaputten Scheiben führen.