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Fördermöglichkeiten für neue Fenster und Türen

Wer darüber nachdenkt, sich neue energiesparende Fenster und/oder eine energetische Haustür anzuschaffen, kann mit Zuschüssen vom Staat rechnen. Das gleiche gilt für die Verbesserung des Einbruchschutzes: Auch hier gibt es Fördermöglichkeiten. Ab diesem Jahr haben sich die Gesamtförderungsmöglichkeiten sogar teilweise erhöht außerdem wurden die Antragsmodalitäten vereinfacht, sodass man jetzt einfacher an die Gelder kommt.

Noch einfacher Geld vom Staat

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurden die staatlichen Förderungen überarbeitet, neu strukturiert und erhöht. Die vielen verschiedenen Programme von kfW und BAFA wurden aufgelöst und im BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) neu zusammengefasst. Das Ziel vieler Hausbesitzer, Kosten zu sparen, deckt sich nun noch mehr mit dem der Regierung, die die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu senken. Dadurch werden die Förderungen noch attraktiver und die Entscheidung für neue Fenster und Türen leichter.

Zwei Varianten der Förderung

Mit den neuen Fördermöglichkeiten der BEG kann man künftig bis zu 55 Prozent der Investitionskosten bezuschussen lassen – vorausgesetzt sie sind förderfähig. Möglich ist dies in zwei Varianten: als Zuschuss oder besonders günstiger Kredit. Entscheidet man sich für einen Zuschuss, steuert der Staat 20 Prozent der Investitionskosten bei. Diese dürfen 60.000 Euro nicht überschreiten und der maximale Zuschuss beträgt 12.000 Euro. Ein Kredit wird für 20 Prozent einer Gesamtsumme von maximal 50.000 Euro gewährt. Das Kreditlimit liegt bei 10.000 Euro und der Betrag muss innerhalb von drei Monaten für das beantragte Projekt eingesetzt werden.

Professionelle Begleitung ist Pflicht

Der Staat fördert unter anderem Einzelmaßnahmen – also den Austausch von Fenstern und Haustüren in bestehenden Gebäuden. Um eine Förderung zu erhalten, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt werden. So muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Außerdem ist ein Energieberater hinzuzuziehen, der in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Ohne ihn ist ein Antrag nicht möglich, aber auch dies wird bezuschusst: mit bis zu 4000 Euro extra.

Nicht alles wird gefördert

Die Förderungen zielen darauf ab, Wärmedämmung und Sicherheit zu erhöhen. Dementsprechend muss hier ein besonderes Augenmerk liegen. Um Gelder zu erhalten, wird eine gewisse Stufe der Wärmedämmung gefordert. Fenster mit Zweifachverglasung werden zum Beispiel nicht gefördert, da sie den geforderten U-Wert von höchstens 0,95W/(m²K) nicht erreichen.

Auch eine Haustür muss technische Mindestanforderungen erfüllen um förderfähig zu sein. So muss die neue Tür einen U-Wert von maximal 1,3 W/(m²•K) aufweisen. Außerdem muss der U-Wert der Außenwand besser sein als der der neuen Tür. Letzteres gilt übrigens auch für neue energieeffiziente Fenster. Ebenfalls möglich ist eine Bezuschussung der Überarbeitung einer bestehenden Haustür, zum Beispiel im Bereich Einbruchschutz.

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