Austausch von Fenstern unter Denkmalschutz
In einem denkmalgeschützten Gebäude zu wohnen ist etwas Besonderes, denn Architektur und Schnitt unterscheiden sich vom Standard. Dies und die Geschichte, die in den Gemäuern steckt, verleihen dem Zuhause eine besondere Atmosphäre. Ein als bauhistorisch schützenswert eingestuftes Bauwerk bringt allerdings auch Auflagen mit sich, die bei einer Sanierung beachtet werden müssen. Worauf ist also beim Austausch von Fenstern in einem unter Denkmalschutz stehenden Gebäude zu achten?
Historischer Wert darf nicht beeinträchtigt werden
Die Fenster gehören zu den prägendsten Merkmalen eines Hauses. Sie bestimmen das äußere Erscheinungsbild und werden von den Denkmalschutzbehörden deshalb besonders ins Auge gefasst. In den jeweiligen Landesgesetzen gibt es zahlreiche Bestimmungen, die dafür sorgen, dass der historische Wert eines Bauwerks nicht beeinträchtigt wird. Am besten bespricht man das Thema deshalb mit einem Experten. Fachplaner können neben den individuellen Wünschen des Bauherren und den bindenden Auflagen zu Energieeffizienz und Co. auch denkmalschutztechnische Aspekte mit einbeziehen.
Genehmigung erforderlich
Auch nach der Beratung mit dem Fachmann kann der Austausch nicht sofort losgehen. Als Nächstes steht die Kontaktaufnahme mit der Denkmalschutzbehörde an, die den Zustand des Gebäudes und den professionell erstellten Restaurierungsplan prüft, bevor sie die Arbeiten genehmigt. Werden die Fenster ohne eine solche Genehmigung ausgewechselt, kann es passieren, dass die Umbauten rückgängig gemacht werden müssen und der Verursacher mit einer Geldstrafe belegt wird.
Kunststofffenster beim Denkmalschutz nicht ausgeschlossen
Häufig besteht der Denkmalschutz darauf, dass die neuen Fenster aus Holz sind, allerdings ist dies eine Fallentscheidung, die individuell geklärt werden muss. Warum oft auf Holz gepocht wird ist unverständlich, denn moderne Kunststofffenster unterscheiden sich kaum noch von ihrem natürlichen Pendant. Die Erklärung liegt wohl darin, dass das Material erst seit Mitte der 50er-Jahre eingesetzt wird. Da Gebäude, die aufgrund ihres bauhistorischen Wertes geschützt sind, so originalgetreu wie möglich erhalten werden sollen, gehen die Mitarbeiter auf Nummer sicher. Trotzdem ist der Einbau von Kunststofffenstern in denkmalgeschützten Gebäuden nicht ausgeschlossen und wird immer öfter umgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Fenster optisch dem Original gleichen und das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht wesentlich verändern.
Sonderanfertigungen vom Fachbetrieb
Von der Instandsetzung unter Erhalt eines möglichst großen Teils der Originalsubstanz, bis zum Komplettaustausch auch besonderer Formen ist bei der Fenstersanierung von denkmalgeschützten Gebäuden alles möglich. Deshalb sind solche Fenster fast immer Sonderanfertigungen von spezialisierten Handwerksbetrieben und eingebaut vom Fachmann. Selbst Hand anzulegen ist deshalb nicht empfehlenswert und kann im schlimmsten Fall richtig teuer werden.