Wie man sich gegen Feuerwerksschäden schützt
3,2,1: Frohes Neues Jahr! So oder ähnlich wird es in ein paar Tagen aus Häusern, Wohnungen und von den Straßen schallen. Damit man den Jahreswechsel entspannt genießen kann, sollte man im Vorfeld ein paar Vorsichtsmaßnahmentreffen.
Türen und Fenster schließen!
Schließen Sie ab Nachmittag alle Fenster und Türen Ihres Hauses bzw. Ihrer Wohnung. Zwar ist Feuerwerk erst ab 0 Uhr bis ins Neujahr hinein erlaubt, doch beginnen viele Ungeduldige bereits vorher damit Raketen und Co zu zünden. Damit wirklich kein Feuerwerkskörper ins Haus eindringen kann, kontrollieren Sie unbedingt auch die Dachluken und Kellerfenster. Sollten Sie zu Hause feiern und müssen zwischendurch lüften um die verbrauchte Luft auszutauschen, bleiben Sie im Raum und behalten das geöffnete Fenster im Auge.
Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit Zahlung verweigern
Fenster und Türen zu schließen ist nicht nur eine Empfehlung, sondern notwendig, wenn man später einen möglichen Schaden bei der Versicherung anzeigen will. Bereits ein gekipptes Fenster kann als grob fahrlässig gelten und die Versicherung einen Grund geben, nicht zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn man nicht zu Hause ist. Fliegt eine Rakete dagegen durch die geöffnete Balkon- oder Haustür während man davor steht und anstößt, gilt dies nicht als grob fahrlässig.
Glasbruch durch Raketen: Wer zahlt?
In manchen Fällen kann eine Rakete so unglücklich auf eine Scheibe treffen, dass diese zerspringt. Kann der Verursacher ausfindig gemacht werden? Dann haftet er für den Schaden. In der Regel hat man für so etwas eine Privathaftpflichtversicherung. Ist der „Täter“ nicht bekannt, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Regulierung. Allerdings ist in den meisten Fällen Voraussetzung, dass man zunächst bei der Polizei eine Anzeige gegen Unbekannt stellt. Um Fenster, Balkon-, Terrassentüren und Co zu schützen empfiehlt es sich am Silvesterabend die Außenrollos herabzulassen sofern Sie welche besitzen. Wie bei beim Sturm schützen sie das Glas vor herumfliegenden Geschossen.
„Schlupflöcher“ schließen
Wenn Sie Haustiere haben, sollte dieses bereits einen Tag vor Silvester und mindestens einen Tag danach zu Hause bleiben. Lassen Sie es auf keinen Fall alleine draußen herumlaufen! Schließen Sie die Katzenklappen in Ihren Türen und Fenstern. Einerseits, damit Miez nicht nach draußen entwischen kann, andererseits um „Spaßvögel“ daran zu hindern Knaller hindurch zu werfen. Um ganz sicherzugehen, kann man auch den Briefkasten-/Zeitungsschlitz von innen mit Klebeband verschließen.