Kurz erklärt: Der Energieausweis (Energiepass)
Seit 2008 braucht jedes Gebäude einen Energieausweis, auch Energiepass genannt. Spätestens wenn man sein Haus oder seine Wohnung verkaufen will, muss dieses Dokument vorgewiesen werden. Auch bei einer Vermietung ist der Ausweis wichtig, denn er wird in fast allen professionellen Exposés gefordert. Ist er nicht vorhanden, kann dies mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe bestraft werden. Eine Ausnahme bilden denkmalgeschützte Gebäude, doch auch Inhaber solcher Immobilien sind nicht vollständig von den Auflagen zur Energieeffizienz befreit.
Was sagt der Energieausweis über eine Immobilie aus?
Er gibt an, wie energetisch ein Gebäude ist. Dazu wird die Energieeffizienz berechnet und diese in Form einer Farbskala ausgewiesen. Die Werte reichen von A+ (grün = sehr guter bis guter Bereich) bis H (rot = verbesserungswürdiger bis mangelhafter Bereich). Die Darstellung vereinfacht es potenziellen Mietern und Kaufinteressenten, den Energieverbrauch von verschiedenen Objekten zu vergleichen. Der Besitzer erhält einen Anhaltspunkt, ob und an welchen Stellen eine energetische Sanierung notwendig und sinnvoll ist.
Bedarfs- und Verbrauchsausweis: Die Energieausweis-Arten
Mit dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis gibt es zwei verschiedene Typen von Energiepässen.
Der Verbrauchsausweis gibt die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre an. Diese Werte können mit den Bewohnern sehr variieren. So verbrauchen eine alleinstehende Person oder ein Paar, das viel unterwegs ist, deutlich weniger Energie als eine Familie, deren Lebensmittelpunkt sich dauerhaft in ihrem Zuhause befindet. Auch Hobbys und die persönliche Lebenseinstellung (besonders nachhaltig vs. hoher Stromverbrauch, viel heizen, etc) wirken sich auf die Daten des Verbrauchsausweises aus.
Der Bedarfsausweis dagegen gibt an, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes theoretisch wäre. Die Werte ergeben sich aus dem Zustand der Immobilie. Wie ist es gedämmt? Entsprechen Türen und Fenster den aktuellen Standards? Wie wird es beheizt? Diese und andere Faktoren nehmen Einfluss auf die Bewertung.
Gültigkeit eines Energieausweises
Ein Energieausweis ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss eine Neubewertung erfolgen. Dies ist notwendig, da die Auflagen zur Energieeffizienz stetig strenger werden und im Laufe der Jahre immer mehr Möglichkeiten hinzukommen, um ein Gebäude energetisch zu bauen oder zu sanieren. Die Ausstellung eines neuen Energieausweises ist aber auch schon vor Ablauf dieser Frist möglich, nämlich dann, wenn man Maßnahmen unternommen hat, um die Effizienz der Immobilie zu steigern. Dazu kann der die Dämmung von Fassade und Dach, die Installation einer neuen Heizungsanlage, aber auch der Austausch von alten Fenstern und Türen gehören.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Ein Bedarfsausweis darf nur von Spezialisten ausgestellt werden, die sich in diesem Bereich fortgebildet haben. Dazu gehören zum Beispiel Architekten, Ingenieure oder Handwerker wie Heizungsbauer. Auch Schornsteinfeger können mit einer entsprechenden Qualifizierung einen solchen Ausweis ausstellen.
Der Verbrauchsausweis kann relativ unkompliziert beim aktuellen Energieversorger beantragt werden.